Allgemeines Gesundheitsgesetz
Der Oberste Gerichtshof Mexikos (SCJN) hat mit einem Vote gefehlt, um die 5-Gramm-Grenze für Marihuana-Besitz im Allgemeinen Gesundheitsgesetz für verfassungswidrig zu erklären. Obwohl fünf Richter die Vorlage unterstützten, wurden die sechs Stimmen für ein allgemeines Urteil nicht erreicht. Die Entscheidung gilt nur für einen Einzelfall mit einer in Ciudad Juárez mit 14 Gramm festgenommenen Person.