Der Oberste Gerichtshof Mexikos (SCJN) hat mit einem Vote gefehlt, um die 5-Gramm-Grenze für Marihuana-Besitz im Allgemeinen Gesundheitsgesetz für verfassungswidrig zu erklären. Obwohl fünf Richter die Vorlage unterstützten, wurden die sechs Stimmen für ein allgemeines Urteil nicht erreicht. Die Entscheidung gilt nur für einen Einzelfall mit einer in Ciudad Juárez mit 14 Gramm festgenommenen Person.
Der Oberste Gerichtshof Mexikos (SCJN) prüfte die Verfassungsmäßigkeit eines Teils von Artikel 478 des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes, das den Besitz von Cannabis von Straftatbeständen nur für Mengen von 5 Gramm oder weniger ausschließt. Die Diskussion ging von einem individuellen Amparo eines obdachlosen Mannes aus, der am 7. Februar 2021 in Ciudad Juárez, Chihuahua, festgenommen wurde. Diese Person trug 14 Gramm Marihuana bei sich, 9 Gramm über dem gesetzlichen Limit, und wurde wegen Narcomenudeo angeklagt. Auf Vorschlag des Richters Giovanni Figueroa stimmte die Mehrheit dafür, die starre Grenze für diesen spezifischen Fall aufzuheben. Sie wiesen den Richter an, objektive Umstände wie Zeit, Ort, Art und Menge sowie subjektive Umstände wie Pharmakabhängigkeit oder persönlichen Kontext zu bewerten, um festzustellen, ob das Marihuana für den Eigenbedarf bestimmt war. Das Urteil basiert auf dem Schutz von Rechten wie freier Persönlichkeitsentwicklung, Privatsphäre und individueller Gesundheit, ohne dass die Grenze ein relevantes rechtliches Interesse schützt. Eine allgemeine Feststellung der Verfassungswidrigkeit wurde jedoch nicht erreicht, da ein Stimmenmangel bei den erforderlichen sechs Stimmen vorlag. Dagegen stimmten die Richterinnen Estela Ríos, Sara Irene Herrerías, Lenia Batres und Yasmín Esquivel. Richterin Ríos argumentierte, dass das Recht auf freie Persönlichkeitsentwicklung nicht absolut sei und Sucht ganze Familien betreffe. Richterin Herrerías kritisierte, dass die Aufhebung der Grenze rechtliche Unsicherheit und Korruptionsrisiken schaffe und die Theorie nicht in der Praxis begründe. Dafür stimmten Präsident Richter Hugo Aguilar, Loretta Ortiz, Arístides Guerrero und Irving Espinosa sowie Berichterstatter Figueroa. Diese Resolution dekriminalisiert den Cannabisbesitz nicht allgemein, sondern gilt nur für den Einzelfall und vermeidet übermäßige Ermessensspielräume in künftigen Urteilen.