Fußgängerrechte

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Der Oberste Gerichtshof hat am Freitag entschieden, dass jeder Bürger ein Grundrecht darauf hat, auf ausgewiesenen Gehwegen zu gehen. Das Urteil besagt, dass sich dieses Recht aus den verfassungsrechtlichen Garantien der Bewegungs-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie dem Recht auf Leben ableitet. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, eine solche Infrastruktur bereitzustellen und instand zu halten.

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