Der Oberste Gerichtshof hat am Freitag entschieden, dass jeder Bürger ein Grundrecht darauf hat, auf ausgewiesenen Gehwegen zu gehen. Das Urteil besagt, dass sich dieses Recht aus den verfassungsrechtlichen Garantien der Bewegungs-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie dem Recht auf Leben ableitet. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, eine solche Infrastruktur bereitzustellen und instand zu halten.
Ein Richtergremium bestehend aus P.S. Narasimha und Atul S. Chandurkar fällte das Urteil im Rahmen eines Entschädigungsfalls nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Kind als Fußgänger ums Leben kam. Das Gericht stellte fest, dass Behörden bei bestehenden Straßen verpflichtet sind, Fußwege auszuweisen und zu unterhalten, wobei die Rechte von Fußgängern Vorrang vor motorisierten Fahrzeugen haben.
Das Urteil erklärte das Recht auf Gehen als integralen Bestandteil von Artikel 19 und Artikel 21 der Verfassung. Es macht das Recht gerichtlich einklagbar, sodass Bürger Rechtsbehelfe, einschließlich Entschädigungen und Wiedergutmachungen, von städtebaulichen Behörden, Stadtverwaltungen, Kommunen und Panchayats fordern können.
Das Gericht wies an, Kopien des Urteils an die Ministerien für Wohnungsbau und städtische Angelegenheiten, ländliche Entwicklung sowie Straßenverkehr und Autobahnen zu übermitteln. Zudem forderte es die Schaffung einer Regulierungsbehörde zum Schutz der Interessen von Fußgängern und rief die Rechtskommission dazu auf, den erforderlichen Rechtsrahmen zu prüfen. Das Verfahren wurde als Petition gemäß Artikel 32 unter dem Titel „Re: Fundamental Right to Walk and Footpath“ neu registriert.