Flüchtlingsgesetz
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass verfahrensbedingte Verzögerungen nicht dazu genutzt werden dürfen, Asylanträge abzulehnen, und stellt damit sicher, dass alle Anträge in der Sache geprüft werden.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass verfahrensbedingte Verzögerungen nicht dazu genutzt werden dürfen, Asylanträge abzulehnen, und stellt damit sicher, dass alle Anträge in der Sache geprüft werden.