Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass verfahrensbedingte Verzögerungen nicht dazu genutzt werden dürfen, Asylanträge abzulehnen, und stellt damit sicher, dass alle Anträge in der Sache geprüft werden.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass verfahrensbedingte Verzögerungen nicht dazu genutzt werden dürfen, Asylanträge abzulehnen. Damit wird sichergestellt, dass alle Anträge in der Sache geprüft werden und schutzbedürftige Kinder vor einer Abschiebung bewahrt bleiben.
Richter Steven Majiedt verkündete das Urteil am 7. Juli. Das Gericht stellte fest, dass das derzeitige Verfahren gemäß dem Flüchtlingsgesetz „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ sei. Das Innenministerium darf Asylsuchenden den Flüchtlingsstatus nicht aufgrund von Verfahrensfehlern verweigern.
Der Fall wurde vom Scalabrini Centre of Cape Town mit Unterstützung der Helen Suzman Foundation und anderen Gruppen angestrengt. Chanel van der Linde, eine leitende Forscherin der Stiftung, erklärte, das Urteil bedeute, dass Kinder nicht länger aufgrund der Verfahrensfehler ihrer Eltern vom Flüchtlingsschutz ausgeschlossen würden.
Das Innenministerium wurde zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt, da das Gericht das Vorgehen des Ministeriums als „außerordentlich schlechte Prozessführung“ bezeichnete.