Verfassungsgericht erklärt zentrale Normen des Projekts „Geschützte Schulen“ für verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat mehrere Bestimmungen des von der Regierung José Antonio Kast geförderten Projekts „Geschützte Schulen“ zurückgewiesen. Die Norm, die das Tragen von Kleidung untersagt, welche eine Identifizierung des Gesichts verhindert, hielt der Prüfung stand, mit Ausnahme der religiösen Ausnahmeregelung.

Das Plenum des Verfassungsgerichts (TC) analysierte am Dienstag die Anträge von oppositionellen Parlamentariern und erklärte vier Normen des Projekts, das insgesamt acht Artikel umfasste, für verfassungswidrig. Zu den betroffenen Bestimmungen gehören der Ausschluss vom Zugang zu kostenloser Hochschulbildung aufgrund von Vorstrafen sowie einige Regelungen zur Durchsuchung von Rucksäcken ohne staatsanwaltschaftliche Intervention.

Die Maßnahme, die Schulen dazu verpflichtet, in ihren Vorschriften das Tragen von Kleidung oder Accessoires zu untersagen, die eine Identifizierung des Gesichts verhindern, blieb bestehen. Das Gericht strich lediglich die Rechtfertigung aus religiösen Gründen.

Die Regierung reagierte zurückhaltend und wartet auf das vollständige Urteil. Offizielle Quellen betonen, dass der allgemeine Mechanismus zur Rucksackkontrolle und das Verbot von Kapuzen überlebt haben, kritisieren jedoch privat die Rechtsabteilung des SEGPRES.

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