Nach der Zustimmung des Bildungsausschusses in der vergangenen Woche verabschiedete die chilenische Abgeordnetenkammer am Dienstag den Gesetzesentwurf für geschützte Schulen mit 103 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Die von der Regierung geförderte Initiative soll die Sicherheit an Schulen durch Rucksackkontrollen erhöhen und den Zugang zu kostenloser Hochschulbildung für Personen sperren, die wegen schulischer Gewalt verurteilt wurden. Das Gesetz geht nun trotz verfassungsrechtlicher Bedenken der Gegner an den Senat.
Aufbauend auf der Zustimmung des Bildungsausschusses vom 16. April verabschiedete die chilenische Abgeordnetenkammer nach mehrtägiger Debatte am 21. April den Gesetzesentwurf für geschützte Schulen und leitete ihn an den Senat weiter. Die Abstimmung ergab 103 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.
Das vom Bildungsministerium vorgelegte Gesetz erlaubt Rucksackkontrollen und entzieht Schülern, die wegen schulischer Gewalt verurteilt wurden, die Berechtigung zur kostenlosen Hochschulbildung.
Ministerin María Paz Arzola äußerte sich vorsichtig optimistisch: „Wir sind nicht glücklich, wir sind ruhig... was wir brauchen, ist eine Antwort auf diese Forderung der Bürger." Sie signalisierte Offenheit für Anpassungen, etwa die Beschränkung der Anspruchsverluste auf schulspezifische Straftaten.
Gegner, darunter die Abgeordneten Daniela Serrano (PC) und Emilia Schneider (FA), äußerten verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Kinderrechte und des Gleichheitsgrundsatzes. Paula Olmos (PDG) wandte sich gegen Taschenkontrollen durch Lehrer: „Die Lehrkraft ist dazu da, zu bilden, nicht um Taschen zu kontrollieren." Die PDG lehnte den Entwurf weitgehend ab, wobei es interne Meinungsverschiedenheiten gab, während andere Abgeordnete wie Germán Verdugo (PNL) den Verfall des schulischen Zusammenlebens beklagten und Héctor Ulloa (PPD) sich den Bedenken anschloss.