Rechtsextremismus
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwei Auftritte des AfD-Politikers Björn Höcke vor den Kommunalwahlen in Bayern für zulässig erklärt. Die Gemeinden Seybothenreuth und Lindenberg hatten versucht, ihn von Reden abzuhalten, doch das Gericht sah keine ausreichenden Gründe für ein Verbot. Die Entscheidung schützt die Meinungsfreiheit.