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Verfassungsrat bestätigt Unwahlbarkeit eines gewählten Amtsträgers aus Neukaledonien

4. Oktober 2025
Von KI berichtet

Der französische Verfassungsrat hat am Donnerstag die Unwahlbarkeitsstrafe gegen Paul Neaoutyine, eine prominente Figur der neukaledonischen Unabhängigkeitsbewegung, bestätigt. Das Urteil bestätigt die vorläufige Vollstreckung einer Verurteilung wegen illegaler Interessenwahrnehmung. Es fällt in eine angespannte lokale Politik.

Am 3. Oktober 2025 erließ der Verfassungsrat Frankreichs ein Urteil, das die Unwahlbarkeit von Paul Neaoutyine, Führer der Parti de libération kanak (Palika) und ehemaliger Präsident des Kongresses von Neukaledonien, bestätigt. In erster Instanz 2023 wegen illegaler Interessenwahrnehmung in einem Fall von öffentlichen Aufträgen verurteilt, erhielt er eine zweijährige bedingte Haftstrafe und fünf Jahre Unwahlbarkeit.

Das Berufungsgericht in Nouméa bestätigte die Strafe 2024 und ordnete ihre vorläufige Vollstreckung an, trotz eines Kassationsappells. Der Verfassungsrat, der gebeten wurde, die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen, stellte fest, dass die vorläufige Vollstreckung den verfassungsrechtlichen Grundsätzen entsprach. „Die vorläufige Vollstreckung der Unwahlbarkeitsstrafe verstößt nicht gegen die Verfassung“, heißt es in der veröffentlichten Entscheidung.

Paul Neaoutyine, 72, reagierte mit den Worten: „Diese Entscheidung ist eine Ungerechtigkeit, die darauf abzielt, mich aus dem politischen Leben Kaledoniens zu verdrängen.“ Seine Anwälte hatten argumentiert, dass die sofortige Unwahlbarkeit ihn von den Provinzwahlen 2024 ausschließe, an denen er kandidierte. Der Generalstaatsanwalt von Nouméa verteidigte die Maßnahme als essenziell, um die Integrität gewählter Amtsträger zu wahren.

Der Fall spielt sich in dem volatilen politischen Klima Neukaledoniens ab, geprägt von Unabhängigkeitsspannungen und Wahlreformen. Seit 1989 gewählt, vertritt Neaoutyine die kanakische Stimme in Verhandlungen mit Paris. Das Urteil könnte die lokalen Dynamiken vor zukünftigen Konsultationen beeinflussen.

Die Entscheidung des Rates gibt keine weiteren Details zu möglichen Berufungen.

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