Die indische Wahlkommission teilte dem Madras High Court mit, dass es sich bei den Wählern der Parlamentswahlen in Tamil Nadu um Erwachsene handele, die eigenständige Entscheidungen treffen. Zudem kündigte sie an, die Richtlinien für politische Appelle an Kinder zu überprüfen.
Die indische Wahlkommission erklärte dem Madras High Court am 14. Juli, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass Kinder das Wahlverhalten bei den diesjährigen Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung von Tamil Nadu beeinflusst hätten. Alle Wähler seien Erwachsene, die durch Wahlgeheimnisgesetze geschützt seien, so die Kommission in einer Gegenerklärung.
Die leitende Wahlbeauftragte Archana Patnaik reichte die Antwort auf eine Klage im öffentlichen Interesse ein, die eine Untersuchung des Appells von Chief Minister C. Joseph Vijay forderte, in dem dieser Kinder dazu aufgerufen hatte, Erwachsene dazu zu bewegen, für seine Partei Tamilaga Vettri Kazhagam zu stimmen. Die Kommission fügte hinzu, dass sie Beschränkungen für Kampagnen, die auf Kinder abzielen, prüfen und bei Bedarf Richtlinien herausgeben werde.
Dem Gericht wurde zudem mitgeteilt, dass während der Wahlen Bargeld in Höhe von 599,24 Crore Rupien beschlagnahmt wurde, um Stimmenkauf zu verhindern. Rechtsanwalt Niranjan Rajagopalan merkte an, dass solche Handlungen Straftaten gemäß der Bharatiya Nyaya Sanhita darstellen und durch Wahleinsprüche behandelt werden können.
Der erste Senat unter dem Vorsitz von Chief Justice Sushrut Arvind Dharmadhikari und Richter G. Arul Murugan vertagte die Petition um eine Woche, nachdem die eidesstattliche Erklärung zu den Akten genommen worden war.