Äthiopiens Bildungsministerium erlässt Richtlinie, die 30 % Zertifizierung ausländischer Finanzierung vorschreibt

Das äthiopische Bildungsministerium hat eine neue Richtlinie erlassen, die nicht-staatliche Bildungseinrichtungen, insbesondere solche, die von ausländischen Gemeinschaften betrieben werden, verpflichtet, zu bescheinigen, dass 30 % ihres Gesamtbudgets aus ihren Heimatregierungen stammen. Diese Politik zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität und Zuverlässigkeit internationaler Schulen, die im Land tätig sind, zu gewährleisten.

Das äthiopische Bildungsministerium hat eine neue Richtlinie erlassen, die nicht-staatliche Bildungseinrichtungen regelt, die im Land tätig sind. Diese Politik befasst sich insbesondere mit den finanziellen Anforderungen für Schulen, die von ausländischen Gemeinschaften betrieben werden. Solche Schulen müssen Unterlagen vorlegen, die bescheinigen, dass 30 % ihres Gesamtbudgets aus Unterstützung ihrer Heimatregierungen stammen. Die verbleibenden 70 % müssen aus eigenen Ressourcen gedeckt werden, mit Nachweis.

Diese finanzielle Bescheinigung erfordert die Genehmigung des äthiopischen Außenministeriums und der zuständigen Dokumentenbeglaubigungsbehörde. Das Ministerium begründet diese Anforderung als Mittel, um die finanzielle Stabilität und Zuverlässigkeit internationaler Schulen in Äthiopien zu gewährleisten. Die Richtlinie wurde nach offenen Diskussionen mit der Bildungsgemeinschaft und Stakeholdern entwickelt. Sie verpflichtet nicht-staatliche Einrichtungen, dem äthiopischen Bildungsgesetz, den Lehrkräfqualifikationen, den Schülerrechten und den Bildungsstandards sowie anderen relevanten Vorschriften zu entsprechen.

Die Einrichtungen müssen eigene Finanzquellen wie Schulgeld, Zuschüsse oder Investitionsgewinne aufrechterhalten, zusammen mit einer transparenten Organisationsstruktur. Das Ministerium wird Richtlinien zu Schulgeld und anderen Dienstleistungen erlassen, die alle drei Jahre überprüft werden. Bei Gebührenerhöhungen müssen die Einrichtungen die Nutzer drei Monate im Voraus benachrichtigen. Nicht-staatliche allgemeinbildende Einrichtungen sind verpflichtet, sich gemäß dem Zeitplan des Ministeriums neu zu registrieren. Sie müssen günstige Bedingungen für Schüler ohne besondere Bedürfnisse schaffen und den Zugang zu beratenden Bildungsdiensten ab der ersten Klasse sicherstellen.

Der Bildungsminister hat klargestellt, dass die neue Richtlinie die Registrierung, Lizenzierung und Aufsicht nicht-staatlicher Bildungseinrichtungen unter dem Allgemeinen Bildungsrahmengesetz Nr. 1368/2017 regelt.

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