Die Europäische Union hat im Jahr 2023 ein Gesetz verabschiedet, das ab Februar 2027 austauschbare Batterien in tragbaren elektronischen Geräten vorschreibt. Diese Verordnung gilt für Nintendos kommende Switch 2-Konsole und die Joy-Cons. Einem Nikkei-Bericht zufolge plant Nintendo, das Design der Konsole entsprechend anzupassen.
Im Jahr 2023 erließ die Europäische Union Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der geplanten Obsoleszenz in der Elektronik. Ab Februar 2027 müssen die in der EU verkauften tragbaren Geräte über leicht austauschbare Batterien verfügen. Das Verfahren muss einfach sein, ohne dass Softwarebeschränkungen den Austausch der Batterien behindern. Diese Maßnahme gilt nicht für Mobiltelefone und Tablets, betrifft aber Hybridkonsolen wie die Nintendo Switch 2 und ihre Joy-Cons, deren Akkus häufig durch wiederholte Ladezyklen oder unsachgemäße Verwendung entladen werden, ohne dass sie vorher vollständig entladen wurden. Die Right to Repair-Bewegung, die in den letzten fünf Jahren in Europa aktiv war, unterstützt diese Entwicklung und fördert benutzerfreundliche Wartungsoptionen wie das Mitführen von Ersatzakkus oder die Verwendung von Upgrades von Drittanbietern, die an die Praxis bei älteren Geräten wie dem Nintendo DS oder frühen Mobiltelefonen erinnern. Einem Bericht der japanischen Zeitung Nikkei zufolge, der von Nintendo Everything übersetzt und geteilt wurde, beabsichtigt Nintendo, die Spezifikationen der Switch 2 entsprechend anzupassen. Es wird zitiert: "Das Unternehmen wird die Spezifikationen der Konsole so ändern, dass die Verbraucher den Akku leicht austauschen können." Während das Gesetz auf den EU-Markt abzielt, deutet Nikkei an, dass es in Japan und den Vereinigten Staaten zu ähnlichen Änderungen kommen könnte, wenn die Nachfrage der Verbraucher nach Reparaturrechten wächst. Für Nintendo könnte es sich als kosteneffizient erweisen, weltweit ein einziges konformes Modell herzustellen.