Finanzminister Ahmed Kouchouk hat zwei ministerielle Verordnungen erlassen, die neue Erleichterungen für Mehrwertsteuerzahler (MwSt.) einführen, mit dem Ziel, das Vertrauen und die Partnerschaft zwischen Regierung und Wirtschaftscommunity zu stärken. Die erste Verordnung ändert die Exekutivvorschriften des MwSt.-Gesetzes, während die zweite einen neuen Rechnungsrahmen für Verträge im Baugewerbe und im Contracting schafft. Diese Änderungen sollen Steuerprozedere vereinfachen und eine transparente Geschäftsumgebung fördern.
In einem Schritt zur Unterstützung der Steuerzahler hat Finanzminister Ahmed Kouchouk zwei neue ministerielle Verordnungen angekündigt, die Erleichterungen im Mehrwertsteuersystem (MwSt.) einführen. Die erste Verordnung ändert bestimmte Bestimmungen der Exekutivvorschriften des MwSt.-Gesetzes und erweitert die Definition indirekter Inputs im Zusammenhang mit dem Verkauf steuerpflichtiger Waren oder Dienstleistungen. Rasha Abdel Aal, Vorsitzende der Ägyptischen Steuerbehörde (ETA), erklärte, dass diese nun Finanzierungs- und Baukosten umfassen, zusätzlich zu indirekten Produktions- und Betriebskosten, Verkaufs- und Vertriebsausgaben sowie allgemeinen und administrativen Ausgaben. Diese Erweiterung ermöglicht es den Steuerzahlern, die gezahlte MwSt. auf finanzierungs- und baubezogene Inputs abzuziehen.
Die Frist für die Aussetzung der MwSt.-Zahlung für demontierte Produktionslinien – ob lokal gekauft oder in separaten Sendungen importiert – wurde ebenfalls verlängert. Die Aussetzung beginnt nun ab dem Datum des Kaufs des letzten Komponenten auf dem lokalen Markt oder der Freigabe der letzten Sendung durch den Zoll, wie Abdel Aal bemerkte.
Die zweite Verordnung schafft eine neue Rechnungsgrundlage für die Berechnung der MwSt. bei Contracting- und Bauprojekten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 157 von 2025 begonnen haben, aber danach fortgesetzt werden. Das am 18. Juli 2025 erlassene Gesetz führte die neuesten Änderungen am ägyptischen MwSt.-Rahmen ein. Diese Entscheidungen passen zu den laufenden Bemühungen des Finanzministeriums, Steuerprozedere zu vereinfachen, die Umsetzungsklarheit zu verbessern und eine transparente, investitionsfreundliche Geschäftsumgebung zu fördern.
Dieser Rahmen gilt für Verträge, für die vor der Inkrafttrezung des Gesetzes ein zertifiziertes Zahlungszertifikat, eine E-Rechnung oder ein E-Beleg ausgestellt wurde und die danach weiter umgesetzt werden.