Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Rückgabe alter Elektrogeräte und ausgedienter E-Zigaretten erleichtert. Der Handel muss nun Rückgabestellen einheitlich kennzeichnen, und E-Zigaretten können uneingeschränkt zurückgegeben werden. Gleichzeitig wird ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten geprüft.
Am späten Abend hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten vereinfacht. Ziel ist es, die Sammelquoten zu verbessern und Ressourcen für die Kreislaufwirtschaft zu sichern. Der CDU-Abgeordnete Florian Bilic betonte: «Die Sammlung der Ressourcen aus Elektrogeräten sind wertvoll für die Kreislaufwirtschaft.»
Der Handel wird verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. Dies soll den Prozess für Verbraucher transparenter machen.
Bei E-Zigaretten dürfen diese künftig uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden – auch ohne Kauf eines neuen Produkts. Anders als ursprünglich geplant, gilt die Regelung nicht nur für Einweg-Produkte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.
Parallel dazu hat das Parlament mit Mehrheit von CDU/CSU und SPD eine Entschließung beschlossen. Diese fordert die Bundesregierung auf, ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen, da diese umstrittenen Wegwerfprodukte kritisiert werden.
Zusätzlich soll das Brandrisiko durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien reduziert werden. Dafür dürfen alte Elektrogeräte an Wertstoffhöfen nur noch von geschultem Personal in Sammelcontainer einsortiert werden. Das Gesetz trägt so zur Sicherheit und Umweltschutz bei.