Die Unabhängige Wahl- und Grenzkommission hat vor einem kursierenden gefälschten Gazette-Anschlag gewarnt, der behauptet, dass zwei Kandidaten der United Democratic Alliance für bevorstehende Nachwahlen ordnungsgemäß gewählt wurden. Der Anschlag, den die IEBC als falsch einstuft, bezieht sich auf Wards im Baringo County vor den Wahlen am 27. November. Die Kommission forderte die Öffentlichkeit auf, sich ausschließlich auf offizielle Kanäle für verifizierte Informationen zu verlassen.
Die Unabhängige Wahl- und Grenzkommission (IEBC) veröffentlichte am 24. Oktober 2025 eine Erklärung, in der sie die Kenianer vor einem betrügerischen Gazette-Anschlag warnte, der sich in sozialen Medien verbreitet. Der Anschlag behauptet fälschlicherweise, dass die IEBC zwei Kandidaten der United Democratic Alliance (UDA) als ordnungsgemäß gewählte Mitglieder der County Assembly für die Wards Tembelio und Metkei erklärt habe, und dass sie bei den Nachwahlen am 27. November 2025 ohne Gegenkandidaten antreten.
In ihrer Klärung betonte die IEBC, dass kein offizieller Gazette-Anschlag ausgestellt wurde, der Kandidaten als gewählt erklärt. „Der in Online-Kreisen kursierende Gazette-Anschlag mit dem Titel ‘Erklärung des Fehlens einer Konkurrenz für Mitglieder der Wards Tembelio und Metkei in den Nachwahlen vom 27. November 2025’ ist gefälscht“, hieß es in der Erklärung. „Die Kommission rät der Öffentlichkeit, ihn zu ignorieren. Besuchen Sie unsere Website und verifizierte Social-Media-Konten für genaue Informationen.“
Die Kommission hob die Wichtigkeit der Wachsamkeit gegenüber Fehlinformationen hervor, da die Nachwahlen näher rücken, und stellte klar, dass nur Mitteilungen aus offiziellen IEBC-Kanälen vertrauenswürdig sind. Diese Nachwahlen umfassen das Senatorenrennen in Baringo sowie Sitze in den Wahlkreisen Banissa, Kasipul, Magarini, Malava, Mbeere North und Ugunja.
Zusätzlich skizzierte die IEBC den Wahlkampfkalender und gab an, dass Aktivitäten für die Nachwahlen am 27. November vom 8. Oktober bis 24. November 2025 täglich von 7 Uhr bis 18 Uhr laufen werden. IEBC-Vizevorsitzender Julius Edung spezifizierte: „Die Wahlkampfperiode für die Nachwahlen am Donnerstag, den 27. November 2025, beginnt am Mittwoch, den 8. Oktober 2025, und endet am Montag, den 24. November 2025, also 48 Stunden vor dem Wahltag.“ Wahlkampf außerhalb dieser Zeiten würde gegen Wahlvorschriften verstoßen.
Dieser Vorfall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, die Wahlintegrität inmitten potenzieller Desinformationskampagnen zu wahren.