Italiens oberstes Gericht hat die Auslieferung des 49-jährigen Ukrainers Serhij K. an Deutschland genehmigt. Er wird verdächtigt, die Sabotage an den Nord-Stream-Gasleitungen koordiniert zu haben. Die Überstellung könnte in den nächsten Tagen erfolgen.
Der Kassationshof in Rom entschied, dass Serhij K. an die deutschen Behörden ausgeliefert werden darf. Dies teilte der Anwalt des Beschuldigten, Nicola Canestrini, mit. K. soll einer der Drahtzieher hinter den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee vor drei Jahren gewesen sein. Die Explosionen ereigneten sich in der Nähe der dänischen Insel Bornholm und beschädigten die Pipelines so stark, dass kein Gas mehr durchfließen konnte.
K. wurde im August während eines Familienurlaubs in Rimini festgenommen. Deutsche Ermittler hatten seine Bewegungen beobachtet und einen internationalen Haftbefehl beantragt. Die Bundesanwaltschaft leitet ein Strafverfahren gegen ihn wegen gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie verfassungsfeindlicher Sabotage. Laut den Ermittlern leitete K. ein Team von sieben Verdächtigen, darunter vier Taucher. Sie sollen in Deutschland die Segeljacht Andromeda angemietet und damit auf die Ostsee gefahren sein.
Ein weiterer ukrainischer Verdächtiger saß zeitweise in Polen in Haft, wo die Auslieferung abgelehnt wurde; er ist nun frei. K. bestreitet die Vorwürfe und war wegen angeblicher schlechter Behandlung im Hungerstreik. Im September hatte ein Gericht in Bologna die Auslieferung bereits angeordnet, doch der Kassationshof stoppte den Vorgang zunächst auf Einspruch des Anwalts. Canestrini äußerte sich enttäuscht: "So groß die Enttäuschung auch ist: Ich vertraue auf einen Freispruch in Deutschland."
K. soll Verbindungen zu ukrainischen Stellen haben. Nach Informationen des Spiegel arbeitete er bis vor etwa zehn Jahren für den Geheimdienst SBU. Unternehmensdaten zeigen, dass er bis heute in einem Verband von Sicherheitsdienst-Reservisten aktiv ist. Die Auslieferung könnte K. nach Hamburg bringen, wo er vor Gericht steht. Der Kassationshof wird seine Entscheidung später schriftlich begründen.