Bundesminister Kiren Rijiju hat erklärt, dass es keine neue Frist für die Waqf-Registrierung geben wird, was den Mutawallis Erleichterung verschafft. Für die nächsten drei Monate werden keine Strafen auf jene verhängt, die sich noch nicht registriert haben. Nicht registrierte Mutawallis können ihre zuständigen Waqf-Tribunale um Unterstützung bitten.
In einer kürzlichen Ankündigung sprach Bundesminister Kiren Rijiju Bedenken hinsichtlich der Registrierung von Waqf-Eigentum an. Er betonte, dass keine neue Frist für Mutawallis festgelegt wurde, um den Registrierungsprozess auf dem vorgesehenen Portal abzuschließen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Belastung durch Einhaltungsvorschriften für die Verwalter von Waqf-Vermögen in ganz Indien zu mindern.
Rijiju hob hervor, dass für die kommenden drei Monate keine Strafen auf Personen oder Einrichtungen angewendet werden, die sich nicht registriert haben. Diese Gnadenfrist gewährt Zeit für eine ordnungsgemäße Anpassung ohne unmittelbare finanzielle Folgen. Er stellte insbesondere klar, dass Mutawallis, die sich gar nicht registriert haben, bei ihren lokalen Waqf-Tribunalen Rat und Hilfe suchen können.
Die Erklärung fällt in laufende Bemühungen, die Verwaltung von Waqf-Eigentum zu optimieren, das nach islamischem Recht bedeutende Stiftungen für religiöse oder wohltätige Zwecke darstellt. Diese Entwicklung schafft Klarheit und vorübergehende Entlastung und sorgt dafür, dass administrative Hürden die von diesen Eigentümern getragenen Gemeinschaftsaktivitäten nicht behindern.