Yakuza-Führungskraft plädiert auf nicht schuldig im Schuss auf Ohsho-Präsidenten 2013

Ein Yakuza-Führungskraft plädierte am Mittwoch nicht schuldig in der ersten Verhandlung zur tödlichen Erschießung des Präsidenten der Gyoza-no-Ohsho-Restaurandkette in Kyoto im Jahr 2013. Yukio Tanaka, 59, erklärte: „Ich bin definitiv nicht der Täter“, und stellte die Beweise der Anklage als umständlich dar. Der Fall wird nur von Berufsrichtern gehört, mit einem Urteil für den 16. Oktober 2026.

Am frühen Morgen des 19. Dezember 2013 wurde Takayuki Ohigashi, damals 72 Jahre alt und Präsident von Ohsho Food Service Corp., mit einer Pistole in Brust und Magen vor dem Hauptsitz des Unternehmens im Bezirk Yamashina in Kyoto angeschossen, was zu seinem Tod führte. Yukio Tanaka, ein 59-jähriger Führungskraft eines Affiliates der Kudokai – einer gesetzlich als gefährliche Yakuza-Gruppe eingestuften Organisation – wird des Mordes in dem Fall angeklagt.

Bei der ersten Verhandlung am 26. November 2025 am Bezirksgericht Kyoto plädierte Tanaka nicht schuldig und sagte: „Ich bin definitiv nicht der Täter“ bezüglich der Erschießung von Ohigashi. Unter der Leitung von Richter Atsushi Nishikawa wurde in den Verhandlungen das Fehlen eines bestätigten direkten Links zwischen Tanaka und Ohigashi hervorgehoben, wobei das Motiv unklar bleibt.

In ihrer Eröffnungsstatement behauptete die Anklage, dass DNA von zwei Zigarettenstummeln am Tatort perfekt mit der von Tanaka übereinstimmt. Sie präsentierten auch Videoaufnahmen, die eine Person zeigten, die Tanaka in Größe, Körperbau und Gehstil ähnelt, in der Nähe des Hauses des Opfers einen Tag vor dem Mord.

Die Verteidigung konterte, dass die Beweise „nicht entscheidend“ seien und vollständig umständlich. Sie planten, ein Alibi zu etablieren, und behaupteten, Tanaka könne am Tag des Schusses in der Präfektur Fukuoka gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich eine Sache durch umständliche Beweise aufbauen und den Hintergrund klären, so Quellen mit Kenntnis der Sache.

Der Sonderantrag der Verteidigung auf eine Laienrichterverhandlung wurde vom Obersten Gericht im November 2024 abgelehnt, sodass der Mordfall ausschließlich von Berufsrichtern geprüft wird. Das Urteil ist für den 16. Oktober 2026 angesetzt.

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