Artikel 49.3
Sébastien Lecornu greift zum dritten Mal auf 49.3 zurück, um 2026-Haushalt zu verabschieden
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Premierminister Sébastien Lecornu hat am Freitag, 30. Januar 2026, zum dritten Mal die Regierungsverantwortung eingesetzt und Artikel 49.3 der Verfassung genutzt, um den Finanzgesetzentwurf 2026 in der Nationalversammlung durchzusetzen. Dieses Verfahren als letzter Schritt nach vier Monaten Debatten macht den Text zwei erwarteten Misstrauensvoten am Montag, 2. Februar, ausgesetzt, deren Ablehnung zu seiner endgültigen Annahme führen sollte. Ein Verfahrensfehler macht den abgestimmten Text jedoch ungenau, insbesondere bezüglich des Ausgleichs zwischen Steuererhöhungen und Einsparungen.
Die ehemalige Premierministerin Elisabeth Borne drängt die Regierung von Sébastien Lecornu, die Verantwortung für die Annahme des Haushalts 2026 bis Jahresende zu übernehmen, einschließlich des Einsatzes von Artikel 49.3. Sie verteidigt dieses verfassungsrechtliche Instrument als vernünftige Option angesichts der parlamentarischen Zurückhaltung. Diese Aussage erfolgt, während Zensurdrohungen über der Exekutive schweben.
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Senatspräsident Gérard Larcher hat Premierminister Sébastien Lecornu aufgefordert, Artikel 49.3 der Verfassung zu erwägen, um den französischen Haushalt 2026 zu verabschieden. In einem Interview mit Le Figaro vom 3. Dezember 2025 verteidigt er es als „verfassungsrechtliche Waffe“ inmitten der Haushaltsblockade. Républicains-Chef Bruno Retailleau hat Lecornu ebenfalls gedrängt, dieses Werkzeug zu nutzen.