Innenministerium

Folgen

Der indische Innenminister Govind Mohan hat ernsthafte Bedenken hinsichtlich verfahrensrechtlicher Mängel geäußert, bei denen ausgelieferte Personen in Indien in nicht damit zusammenhängende Fälle verwickelt werden. Er warnte, dass dies gegen das Spezialitätsprinzip gemäß Abschnitt 21 des Auslieferungsgesetzes von 1962 verstößt. Die Bundesstaaten wurden angewiesen, die strikte Einhaltung sicherzustellen.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies für Analysen, um unsere Website zu verbessern. Lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie für weitere Informationen.
Ablehnen