Innenministerium
Der indische Innenminister Govind Mohan hat ernsthafte Bedenken hinsichtlich verfahrensrechtlicher Mängel geäußert, bei denen ausgelieferte Personen in Indien in nicht damit zusammenhängende Fälle verwickelt werden. Er warnte, dass dies gegen das Spezialitätsprinzip gemäß Abschnitt 21 des Auslieferungsgesetzes von 1962 verstößt. Die Bundesstaaten wurden angewiesen, die strikte Einhaltung sicherzustellen.