Abgeordnetenkammer genehmigt Einschränkung von Führerscheinen für Unterhaltsdebitoren

Die chilenische Abgeordnetenkammer hat ein Gesetzesvorhaben gebilligt, das Personen aus dem nationalen Register der Unterhaltsdebitoren daran hindert, Führerscheine zu erhalten, zu verlängern oder zu behalten. Die Maßnahme wurde mit 80 Ja-Stimmen und 36 Enthaltungen verabschiedet und ändert das Straßenverkehrsgesetz, um die Zahlung dieser Verpflichtungen zu fördern. Der Entwurf geht nun für das zweite Verfassungsverfahren an den Senat.

Am Montag hat die chilenische Abgeordnetenkammer ein Gesetzesvorhaben mit 80 Ja-Stimmen und 36 Enthaltungen verabschiedet, das von einer parteiübergreifenden Gruppe von Abgeordneten eingebracht wurde. Geleitet von Abgeordneter Alejandra Placencia (PC) zusammen mit Boris Barrera (PC), Ana María Bravo (PS), Felipe Camaño (IND), Luis Cuello (PC), Marta González (IND), Emilia Nuyado (PS), Daniela Serrano (PC) und Gael Yeomans (FA), schränkt die Initiative Führerscheine für Unterhaltsdebitoren ein.

Der Entwurf ergänzt das Straßenverkehrsgesetz um eine neue Voraussetzung: Nicht im nationalen Register der Debitoren aufgeführt zu sein, um einen Führerschein zu erhalten oder zu verlängern. Die kommunalen Verkehrsbehörden müssen diesen Status vor der Ausstellung prüfen. Wird jemand nach Erhalt des Führerscheins ins Register aufgenommen, wird er nach monatlichen Überprüfungen und Benachrichtigung per E-Mail oder Einschreiben administrativ widerrufen.

Betroffene können nach Austritt aus dem Register sofort einen neuen Führerschein beantragen, ohne die für andere Widerrufe vorgeschriebene Wartezeit von zwei Jahren. Im Debattenverlauf betonten Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen, dass die Maßnahme effektive Unterhaltszahlungen fördere und Tausende Kinder und Jugendliche direkt betreffe.

Daten der Contraloría zeigen, dass zwischen 2022 und 2024 3.400 im Register aufgeführte Personen trotz Schulden von über 17 Milliarden Pesos Führerscheine erhalten oder verlängert haben. Zudem haben 70 % der Gemeinden die geltende Vorschrift nicht eingehalten, die solche Ausstellungen verbietet. Obwohl einige Abgeordnete vor administrativen Belastungen und Lücken in der kommunalen Aufsicht warnten, setzte sich die Mehrheit für den Fortschritt bei der Unterhaltsgewährleistung ein.

Am 10. September allgemein genehmigt, kehrte der Text zur Frauenkommission zurück, wo Änderungsanträge sowohl dort als auch in der Kammer abgelehnt wurden, sodass er senatsreif ist.

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