Der R&B-Sänger Chris Brown wird vom Songwriter Steve Chokpelle verklagt, der behauptet, ihm seien Anerkennung und Vergütung für Texte verweigert worden, die er für die Tracks „Monalisa“ und „Sensational“ schrieb. Die Klage, beim Bundesgericht in Manhattan eingereicht, wirft Brown und anderen vor, Millionen mit den Songs verdient zu haben, ohne Einnahmen mit Chokpelle zu teilen. Chokpelle möchte als Mitautor und Copyright-Inhaber festgestellt werden.
In einer Klage, die am Mittwoch beim Bundesgericht in Manhattan eingereicht wurde, behauptet Songwriter Steve Chokpelle, Chris Brown habe ihn weder namentlich genannt noch vergütet für Texte, die er zu zwei populären Tracks beigesteuert hat: „Monalisa“ und „Sensational“.nnLaut Klage begann die Zusammenarbeit 2020 im Haus von Brown in Los Angeles, wo Brown in Anwesenheit von Sean Kingston Chokpelle bat, Texte für „Monalisa“ zu schreiben. Der Song wurde am 4. Juni 2021 veröffentlicht. Ein Remix von 2022 mit Brown sowie den nigerianischen Musikern Lojay und Sarz erreichte Platz 8 in den Billboard U.S. Afrobeats Songs.nnChokpelle behauptet ferner, 2021 die Texte für „Sensational“ verfasst zu haben. Nach Anhörung einer Demo soll Brown seine eigene Version aufgenommen haben, mit Lojay, die auf Browns Album 11:11 von 2023 erschien. Der Track, der Kingston und Lojay als Mitautoren nennt, führte die Billboard R&B/Hip-Hop Airplay-Charts an und erreichte Platz 71 in den Hot 100. Die Klage besagt, dass „Sensational“ mehr als eine Million Dollar eingebracht hat, ohne dass Chokpelle etwas erhalten hat.nnChokpelle wirft Brown vor, ihm als Autor und Eigentümer der Texte den angemessenen Kredit und Ausgleich vorzuenthalten. Er verlangt eine gerichtliche Feststellung seiner Autorschaft und Copyright-Eigentümerschaft sowie Schadensersatz von Brown, Kingston, Sony Music Entertainment und Universal Music Publishing Group.nnDie 13-seitige Klageschrift, verfasst von Chokpelle und seinem Anwalt Simon J. Rosen, lautet: „Die Beklagten haben erheblichen Nutzen gezogen und werden weiterhin erheblichen Nutzen ziehen, indem sie Millionen an Einnahmen, Ruhm, Auszeichnungen und Goodwill aus der kommerziellen Nutzung von ‚Monalisa‘ und ‚Sensational‘ erzielen.“ Sie fordert eine vollständige Abrechnung aller Einnahmen seit dem Bestehen der Songs.nnVertreter der Beklagten konnten nicht für eine Stellungnahme erreicht werden.