Paris Jackson wirft den Testamentsvollstreckern ihres Vaters eine Fehlverwaltung bei der Produktion des Biopics „Michael“ vor und verweist auf kostspielige Nachdrehs aufgrund einer Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 1994. Die Nachlassverwaltung verteidigt ihre Arbeit und hebt hervor, dass Paris erheblich von ihren Bemühungen profitiert. Eine Anhörung zur Rechnungslegung des Nachlasses ist für Dienstag vor dem Los Angeles Superior Court angesetzt.
Paris Jackson, die Tochter des verstorbenen Michael Jackson, hat vergangene Woche vor dem Los Angeles Superior Court Einwände erhoben und dabei die Handhabung des Nachlasses in Bezug auf das kommende Biopic „Michael“ in Frage gestellt. Der Film wird von Antoine Fuqua inszeniert, mit Jaafar Jackson in der Rolle des „King of Pop“ an der Seite von Colman Domingo. Ihre Anwälte machen geltend, dass Co-Testamentsvollstrecker John Branca über zu wenig Erfahrung in der Filmproduktion verfüge. Dies habe zu Nachdrehs in zweistelliger Millionenhöhe geführt, nachdem ein Vergleich aus dem Jahr 1994, der die Familie von Jordan Chandler mit über 20 Millionen Dollar entschädigte, bestimmte Darstellungen von Missbrauchsvorwürfen aus Michaels Sicht untersagte. Diese erst 2024 bekannt gewordene Vereinbarung machte Umarbeitungen erforderlich und führte dazu, dass Lionsgate den Kinostart des Films zum dritten Mal auf den 24. April verschob. Paris Jackson hatte das Drehbuch zuvor als „beschönigt und unehrlich“ bezeichnet. Die Nachlassverwaltung wies ihre Vorwürfe in einem Schriftsatz vom 20. März zurück und erklärte, Paris zeige ein „völliges Unverständnis dafür, wie die Filmindustrie funktioniert“. Die Testamentsvollstrecker John Branca und John McClain bezeichneten sich selbst als die „Erwachsenen im Raum“ und betonten, dass in 16 Jahren keine Zahlungen beanstandet wurden und Paris bereits etwa 65 Millionen Dollar erhalten habe, wobei noch Hunderte Millionen folgen würden. Sie werfen ihrem Team falsche Einwände und mediale Spielchen vor. In ihrem Antrag bezeichnet Paris Jackson die Zahl von 65 Millionen Dollar als „schlichtweg falsch“. Ein Sprecher der Nachlassverwaltung äußerte sich zufrieden über das Filmprojekt, erwartet Profitabilität und stellte klar, dass Drehbuchänderungen nichts mit Brancas Rolle als Produzent zu tun hätten, da er nicht als Executive Producer tätig sei. Die Anhörung am Dienstag befasst sich mit der Rechnungslegung des Nachlasses für das Jahr 2025. Paris fordert eine Einreichung bis Mitte September, während die Nachlassverwaltung eine Frist bis April 2027 anstrebt.