Zollreform startet Effizienzzyklus 2026

Die Nationale Zollbehörde Mexikos (ANAM) meldet eine historische Einnahme von 1,07 Billionen Pesos in den ersten neun Monaten 2025, ein Anstieg von 17,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahl spiegelt eine strukturelle Transformation wider, die mit dem Inkrafttreten des Zollgesetzes 2026 am 1. Januar gefestigt wird. Die Reform betont Digitalisierung, verstärkte Verantwortung und fortschrittliche elektronische Überwachung, um die Zolleffizienz zu steigern.

Die mexikanischen Zollbehörden haben in den ersten neun Monaten 2025 eine Rekordeinnahme von 1,07 Billionen Pesos erzielt, ein Anstieg von 17,5 % im Vergleich zu 2024. Obwohl die Gesamtzahl der Operationen um 2,8 % gesunken ist, hat sich die Effizienz bei der Erkennung von Unterbewertungen und Steuerhinterziehung verbessert, was zu einem Anstieg von 46,2 % beim IEPS und einem Wachstum von 22,9 % beim Allgemeinen Importsteuer führte, insbesondere in Sektoren wie Kraftstoffen, Chemikalien und hochbesteuerten Getränken.

Alex Tonatiuh Márquez Hernández, Generaldirektor für Zolluntersuchungen, schreibt dieses Wachstum einer strukturellen Transformation zu, die Technologie, steuerliche Intelligenz und institutionelle Säuberung integriert. „Das anhaltende Wachstum ist kein isoliertes Ergebnis, sondern das Spiegelbild einer strukturellen Transformation, die Technologie, steuerliche Intelligenz und institutionelle Säuberung kombiniert“, erklärt er. Das neue Zollgesetz mit über 150 reformierten Artikeln, veröffentlicht im Offiziellen Bundesgesetzblatt, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, ohne Änderungen am vom Kongress genehmigten Text.

Wichtige Änderungen umfassen Artikel 54, der die Haftungsfreistellung für Zollagenten aufhebt und die Überprüfung von Dokumentation, Daten Genauigkeit und Operativität zu direkten Pflichten macht. Artikel 59 und 162 fordern eine robuste elektronische Akte mit Steuerquittungen, Banküberweisungen, Verträgen und Nachweisbarkeit. Darüber hinaus verlangen Artikel 14, 14-A, 14-D und 135-B interoperable technologische Infrastruktur, Echtzeitüberwachung und automatisierte BestandsKontrollen in überwach ten Einrichtungen.

Artikel 86-A definiert Zollgarantiekonten neu, verbietet ihre Stornierung bis zum Abschluss von Prüfungen und erweitert obligatorische Garantiefälle. Bußgelder für Klassifikationsfehler, Unterbewertungen und unbefugte Operationen steigen. Márquez Hernández betont: „Das Ziel ist, dass die Effizienz von 2025 kein Höhepunkt ist, sondern die Basis für eine neue Phase der Stabilität und institutionellen Vertrauenswürdigkeit.“ Für 2026 prognostiziert ANAM anhaltendes Wachstum mit automatisierten Verfahren und vollständiger Nachverfolgbarkeit, was die Professionalisierung des Personals verbessert.

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