Die Behörde, die zivilgesellschaftliche Organisationen überwacht, hat eine strenge Warnung an 100 Einrichtungen im zivilgesellschaftlichen Sektor erteilt, ihr Eigentum zu registrieren. Davon sind 70 ausländische Organisationen. Die Frist für die Registrierung läuft bis Hidar 13, 2018 E.C.
Die Behörde für die Überwachung und Regulierung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Addis Abeba hat am Hidar 22, 2017 E.C. (entsprechend dem 30. Oktober 2025 gregorianisch) einen Brief an die unter ihrer Aufsicht stehenden Einrichtungen im zivilgesellschaftlichen Sektor versandt und sie aufgefordert, ihr Eigentum innerhalb einer festgelegten Frist zu registrieren. Dieser Prozess zielt darauf ab, die Nutzung öffentlicher Vermögenswerte zu überprüfen und umfassende Informationen über den Sektor zu sammeln, ohne die gesetzlichen Eigentumsrechte der Organisationen zu beeinträchtigen.
Der Brief betont, dass die Registrierung die durch Gesetz den zivilgesellschaftlichen Organisationen gewährten Eigentumsrechte nicht verletzt. Gemäß Proclamation Nr. 1113/2011 obliegt es der Behörde, sicherzustellen, dass im Namen der Öffentlichkeit gehaltene Vermögenswerte zu öffentlichen Zwecken verwendet werden, und diese Registrierung ist entscheidend, um diese Aufgabe zu erfüllen.
Auf nationaler Ebene wird der Registrierungsprozess als notwendig erachtet, um den Umfang des Vermögens im zivilgesellschaftlichen Sektor, das der Aufsicht unterliegt oder nicht, zu messen, zu klassifizieren und Informationen darüber zu sammeln. Diese Initiative bietet einen umfassenden Überblick über den Sektor, während die Rechte der Einrichtungen gewahrt bleiben.