Ägyptische Steuerbehörde gibt Anweisungen zur MwSt-Behandlung exportierter Dienstleistungen heraus

Die Ägyptische Steuerbehörde hat Exekutivanweisungen Nr. (45) für 2025 zur Abwicklung exportierter Dienstleistungen herausgegeben. Die Anweisungen sollen die Steuerbehandlung für im Ausland erbrachte Dienstleistungen standardisieren, gemäß Vorgaben des Finanzministers. Ein umfassender Leitfaden auf Arabisch und Englisch wurde veröffentlicht, um Steuerpflichtige zu unterstützen.

Die Ägyptische Steuerbehörde (ETA) hat Exekutivanweisungen Nr. (45) für 2025 veröffentlicht, die den Mechanismus für Steuerpflichtige zur Bearbeitung exportierter Dienstleistungen beschreiben, wie in einer Mitteilung aus dem Büro der ETA-Chefin Rasha Abdel Aal angegeben. Diese Veröffentlichung folgt Vorgaben des Finanzministers, um die Steuerkonformität zu stärken, Verfahren zu vereinfachen und die ordnungsgemäße Anwendung des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 67 von 2016 und seiner Exekutivvorschriften sicherzustellen.

Abdel Aal erläuterte, dass die Anweisungen eine exportierte Dienstleistung als eine definieren, die von einer in Ägypten registrierten Einheit an einen Empfänger außerhalb des Landes erbracht wird, unabhängig davon, ob der Anbieter Resident oder Non-Resident ist, solange die Dienstleistung von innerhalb Ägyptens erbracht wird. Sie umfassen Kontrollen für fern erbrachte Dienstleistungen und solche, die keine physische Anwesenheit des Anbieters oder Empfängers erfordern.

Ein Nullsteuersatz gilt, wenn eine in Ägypten registrierte Einheit Dienstleistungen an einen Non-Residenten-Kunden erbringt, wodurch der Anbieter Vorsteuerabzugsrechte über den Reverse-Charge-Mechanismus oder das Steuersystem des Empfängerlandes behalten kann. Die Anweisungen legen Ausnahmen fest, wie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien in Ägypten oder solche, die die physische Anwesenheit beider Parteien im Land erfordern.

Zur Unterstützung der Steuerpflichtigen hat die ETA einen umfassenden Leitfaden auf Arabisch und Englisch erstellt, der das Konzept exportierter Dienstleistungen, Regeln zur Bestimmung des Besteuerungsorts, erforderliche Unterlagen und praktische Beispiele zur Steuerbehandlung detailliert beschreibt. Abdel Aal betonte das Engagement der Behörde, die Kommunikation mit Steuerpflichtigen zu verbessern, um Steuerpflichten zu klären und Stabilität in inländischen und internationalen Transaktionen zu fördern. Der Leitfaden ist auf der ETA-Website verfügbar, die englische Version unter dem angegebenen Link.

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