Rasha Abdel Aal, Leiterin der ägyptischen Steuerbehörde, hat die Veröffentlichung eines umfassenden Leitfadens angekündigt, der die steuerliche Behandlung exportierter Dienstleistungen detailliert beschreibt. Das Handbuch klärt die Definition dieser Dienstleistungen gemäß dem Mehrwertsteuergesetz und dessen Verordnungen, skizziert die Regeln zur Ort der Besteuerung und legt die erforderliche Dokumentation fest. Es enthält auch praktische Beispiele für gängige Umsatzsteuer-Anwendungen.
Die ägyptische Steuerbehörde (ETA) hat einen detaillierten Leitfaden veröffentlicht, um die steuerliche Abwicklung von ins Ausland exportierten Dienstleistungen zu vereinfachen und die Stabilität grenzüberschreitender Geschäfte zu fördern. Dieser Leitfaden ergänzt die Exekutivanweisung Nr. 45 des Jahres 2025, die Verfahren für Steuerpflichtige festlegt, die mit exportierten Dienstleistungen umgehen, im Einklang mit den Weisungen des Finanzministers.
Der Leitfaden sieht einen MwSt.-Satz von null Prozent für Fernleistungen vor, die von inländischen Anbietern an Kunden außerhalb Ägyptens erbracht werden. Ausnahmen gelten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien oder solche, die die physische Anwesenheit beider Parteien, Anbieter und Empfänger, in Ägypten erfordern. Abdel Aal erklärte: « Das Handbuch beruht auf internationalen Standards und Umsatzsteuerpraktiken, um Stabilität und Konsistenz in grenzüberschreitenden Handelsgeschäften zu gewährleisten ».
Sie betonte, dass das Heimatland des Kunden dennoch MwSt. auf solche Fernleistungen nach eigenen Vorschriften erheben könnte. Diese Schritte sind Teil breiterer Initiativen des Finanzministeriums und der ETA zur Standardisierung der Besteuerung exportierter Dienstleistungen und Vermeidung doppelter MwSt. bei einzelnen Transaktionen, um das Vertrauen in das ägyptische Steuersystem zu stärken.