Spezialisten der Anwaltskanzlei Birketts und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ellacotts boten am 13. Mai während eines Webinars Orientierungshilfe zu den jüngsten Änderungen bei der Erbschaftssteuer.
Änderungen an der Befreiung für landwirtschaftliches Vermögen und Betriebsvermögen traten am 6. April in Kraft. Diese Anpassungen begrenzen die bisherige vollständige Befreiung von 100 Prozent auf die ersten 2,5 Millionen Pfund pro Person, wobei danach eine Befreiung von 50 Prozent gilt. Die Regeln wirken sich je nach Betriebsabläufen auf unterschiedliche Weise auf Reitsportunternehmen aus.