Das Higher Education Loans Board hat eine Anleitung für Studenten herausgegeben, die als Minderjährige einen Finanzierungsantrag gestellt haben und nun nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Personalausweisdaten auf dem Portal des Higher Education Fund aktualisieren müssen.
Das Higher Education Loans Board hat eine neue Anleitung für Studenten veröffentlicht, die als Minderjährige eine Finanzierung für ihre Hochschulbildung beantragt haben. Der Rat erklärt, wie sie ihre Personalausweisdaten nach Erreichen des 18. Lebensjahres aktualisieren können, ohne ein neues Konto erstellen zu müssen.
Studenten, die sich mit ihrer KCSE-Indexnummer registriert haben, werden angewiesen, sich in ihr bestehendes HEF-Konto einzuloggen. Ein Pop-up-Fenster fordert sie dazu auf, ihre Personalausweisnummer und ihren Vornamen exakt so einzugeben, wie sie auf der Karte erscheinen, bevor sie auf „Validieren“ klicken.
Nach der Überprüfung erscheint ein Bestätigungs-Pop-up und die Studenten müssen auf die Registerkarte „Registrieren“ klicken, um den Vorgang abzuschließen. HELB hat davor gewarnt, neue Konten zu erstellen, und die Studenten dazu aufgerufen, ihre bestehenden Konten umgehend zu aktualisieren, sobald sie ihren Personalausweis erhalten haben.
Dieser Hinweis fällt zeitlich mit dem vorgeschlagenen Tertiary Placement and Funding Bill 2026 zusammen, der derzeit im Parlament beraten wird. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, würde die Tertiary Education Funding Authority geschaffen, welche die Aufgaben von HELB, dem Universities Fund und dem TVET Fund bündeln soll.