Am 12. Juni verabschiedete die Internationale Arbeitskonferenz in Genf das Übereinkommen Nr. 193 über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie. Indien enthielt sich der Stimme, während 406 Delegierte für das Abkommen stimmten.
Das Übereinkommen legt Mindestrechte für Plattformbeschäftigte fest, darunter eine faire Entlohnung, pünktliche Bezahlung, Arbeitsschutz und soziale Sicherheit. Zudem fordert es Transparenz bei der algorithmischen Verwaltung sowie eine korrekte Einstufung der Beschäftigten auf Basis der tatsächlich verrichteten Arbeit.
Der Regierungsdelegierte Indiens enthielt sich der Stimme, obwohl die Delegierten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Landes mit Ja stimmten. Indien hat sechs der acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert, nicht jedoch diejenigen zur Vereinigungsfreiheit oder zur Gewalt am Arbeitsplatz.
Die Gig-Economy in Indien umfasste im Zeitraum 2020/21 etwa 7,7 Millionen Beschäftigte und wird bis 2030 voraussichtlich auf 23,5 Millionen anwachsen. Aktuelle nationale Vorschriften definieren Gig-Worker zwar, lassen jedoch Details zu Sozialleistungen ungeklärt.
Mehrere Bundesstaaten haben eigene Maßnahmen eingeleitet, darunter das Gesetz für Plattformbeschäftigte aus dem Jahr 2023 in Rajasthan.