Die japanische Regierung hat am Freitag eine Verordnung genehmigt, um ab dem 1. April 2026 ein neues System des gemeinsamen Sorgerechts für geschiedene Eltern durchzusetzen. Das System soll das Leben der Kinder nach der Scheidung der Eltern stabilisieren. Ein gesetzliches Kindesunterhaltssystem wird ebenfalls an demselben Datum eingeführt.
Die japanische Regierung hat am Freitag eine Verordnung genehmigt, um den revidierten Bürgerlichen Gesetzbuch durchzusetzen, einschließlich der Einführung eines Systems des gemeinsamen Sorgerechts für geschiedene Eltern, ab dem 1. April 2026. Ein gesetzliches Kindesunterhaltssystem, das feste Zahlungen vorschreibt, wenn bei der Scheidung kein Abkommen besteht, wird ebenfalls an demselben Datum starten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Auskommen der Kinder nach der elterlichen Scheidung zu stabilisieren.
Eltern können zwischen gemeinsamer oder alleiniger Sorge wählen. Wenn kein Abkommen erzielt wird, entscheidet das Familiengericht und vergibt die alleinige Sorge, wenn häusliche Gewalt oder Missbrauch vermutet wird. Unter gemeinsamer Sorge müssen beide Eltern für wichtige Entscheidungen wie Schulanmeldung oder Umzug zustimmen. Sogar diejenigen, die vor Inkrafttreten des revidierten Gesetzbuchs die alleinige Sorge erhalten haben, können einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen.
Der gesetzliche Kindesunterhalt deckt Standardausgaben für das minimale Lebensniveau eines Kindes ab und kann vorläufig ohne elterliche Zustimmung geltend gemacht werden. Eine vorgeschlagene ministerielle Verordnung legt ihn auf 20.000 Yen (129 US-Dollar) pro Monat pro Kind fest, obwohl der Betrag noch überprüft wird. Die Verpflichtung gilt nicht für Scheidungen vor Inkrafttreten.
Zusätzlich erhalten ab dem 1. April geschiedene Eltern, die mit Kindern leben, Vorrechte, um bis zu 80.000 Yen pro Kind pro Monat vom Ex-Partner einzuziehen, der die Kindererziehungskosten nicht zahlt.