Das kolumbianische Unternehmen Masglo hat die Verteilung seiner UV-Lampen-gebärteten semipermanenten Nagellacke mit TPO eingestellt, das von regionalen Vorschriften als krebserregend eingestuft wird. Diese Maßnahme folgt der Resolution Nr. 2548 der Andengemeinschaft, die mit europäischen Verboten übereinstimmt. Das Unternehmen produziert nun TPO-freie Varianten.
Der kolumbianische Marktführer für Nagellacke Masglo hat die Verteilung seiner UV-Lampen-gebärteten semipermanenten Nagellacke mit Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid (TPO) gestoppt. Der Entscheid basiert auf der kürzlichen Einstufung von TPO und Dmpt als krebserregend, mutagen oder fortpflanzungsgefährdend in Kosmetikprodukten.
Die Maßnahme entspricht der Resolution Nr. 2548 des Generalsekretariats der Andengemeinschaft (Sgcan), die TPO in Kosmetika in den Mitgliedsländern Bolivien, Kolumbien, Ecuador und Peru verbietet. Sie berücksichtigt Maßnahmen europäischer Behörden, einschließlich Verordnung 2025/877 und Anhang II der Verordnung 1223/2009, wirksam ab September 2025.
Die Verteilung wurde am Mittwoch, dem 17. Dezember, eingestellt. Am 18. Dezember startete Masglo einen Marktrückruf für Lacke mit TPO, unter Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (BPM) für Kosmetika und geltender Standards. Das Unternehmen betonte klare technische Richtlinien und direkte Kommunikation mit HandelsPartnern für eine effiziente, sichere und verantwortungsvolle Umsetzung.
Bemerkenswert ist, dass die lokale Produktion von Masglo seit dem 1. September 2025 TPO-frei ist, seit die EU den Inhaltsstoff verboten hat. Dies umfasst die UV-gebärtete semipermanente Linie sowie Masglo Tradicional, Masglo Gel Evolution und Masglo Clinical, alle ohne TPO.
Jorge Alfonso Bohórquez Yepes, Geschäftsführer von Masglo Kolumbien, erklärte: „Das Unternehmen arbeitet weiterhin an der Entwicklung innovativer Formeln, die den höchsten internationalen Standards und den geltenden Vorschriften in allen Ländern, in denen wir tätig sind, entsprechen. Wir danken unseren Nutzern für ihr Vertrauen und bekräftigen unsere volle Bereitschaft, vollumfänglich mit den zuständigen Behörden bei der Umsetzung zusammenzuarbeiten.“