Gericht in Narok verurteilt drei wegen FGM-Delikten an Minderjähriger zu Geldstrafen

Ein Gericht in Narok hat einen Großvater und zwei weitere Personen wegen ihrer Beteiligung an der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) an einer Minderjährigen verurteilt und zu Geldstrafen verurteilt. Die Urteile umfassen hohe Bußgelder oder Haftstrafen bei Nichtzahlung. Dieses Urteil unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, die illegale Praxis in Kenia auszurotten.

Am 28. November 2025 verurteilte das Amtsgericht in Narok drei Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) an einer Minderjährigen. Der Großvater, Eigentümer der Räumlichkeiten, in denen die Prozedur stattfand, wurde schuldig der Beihilfe gesprochen und zu einer Geldstrafe von 200.000 KSh oder zwei Jahren Haft bei Nichtzahlung verurteilt.

Die beiden anderen Verurteilten wurden in zwei Anklagepunkten nach dem Verbot der weiblichen Genitalverstümmelungsgesetz von 2011 zur Verantwortung gezogen. Für das Unterlassen der Anzeige der FGM erhielt jeder eine Strafe von 200.000 KSh oder zwei Jahren Gefängnis. Bei der Anklage der Beihilfe und Anstiftung zur Durchführung von FGM drohte dieselbe Strafe. Zusätzlich wurde jeder mit 15.000 KSh nach Abschnitt 14 des Kinderrechtsgesetzes belegt, weil sie das Kind nicht vor schädlichen kulturellen Praktiken geschützt hatten.

Die Staatsanwaltschaft, angeführt vom Büro des Generalstaatsanwalts (ODPP), bewies den Fall jenseits vernünftigen Zweifels. Das ODPP teilte die Verurteilungen auf seinem offiziellen X-Account mit und merkte an, dass das Urteil den Kampf gegen FGM in Narok und landesweit stärkt.

FGM ist in Kenia seit 2011 verboten, doch die Grafschaft Narok weist nach der Kenya Demographic and Health Survey zu den höchsten Prävalenzraten auf. Dieser Fall ist Teil eines Anstiegs von FGM-Verfahren durch das ODPP im Jahr 2025. Die Verurteilten müssen die Bußgelder sofort zahlen oder die alternativen Haftstrafen antreten.

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