Der Registrar of Companies in Kenia hat mehr als 700 Firmen von einer bevorstehenden Auflösung in Kenntnis gesetzt, sofern sie keine laufenden Betriebsaktivitäten nachweisen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 28. November gibt den betroffenen Unternehmen drei Monate zur Reaktion gemäß dem Companies Act. Diese Maßnahme zielt auf Unternehmen aus verschiedenen Sektoren ab, die möglicherweise gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt haben.
Am 28. November veröffentlichte der Registrar of Companies Damris Lukwo eine Bekanntmachung im Amtsblatt, in der über 700 Unternehmen landesweit vor ihrer potenziellen Streichung aus dem offiziellen Register gewarnt wurden. Gemäß Abschnitt 894(2) des Companies Act droht den Firmen die Streichung nach drei Monaten ab Veröffentlichungsdatum, falls sie keine aktiven Geschäfts- oder Betriebsaktivitäten nachweisen.
Die Bekanntmachung lautet: „Gemäß Abschnitt 894 (2) des Companies Act gibt der Registrar of Companies bekannt, dass die Namen der hierunter aufgeführten Unternehmen nach Ablauf von drei (3) Monaten ab dem Datum dieser Veröffentlichung aus dem Register of Companies gestrichen werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die unten aufgeführten Unternehmen Geschäfte betreiben oder in Betrieb sind.“
Betroffene Unternehmen umfassen vielfältige Sektoren wie Reisen, Bildung, Fahrzeugherstellung, Telekommunikation und Handel. Eine Auflösung kann aus Gründen wie dem Versäumnis, Jahresberichte einzureichen, dem Betrieb ohne ordnungsgemäße Unterlagen, Insolvenz, freiwilliger Liquidation oder Beteiligung an Betrug und Fehlverhalten erfolgen.
Zur Rückgängigmachung der Auflösung müssen Unternehmen eine Wiederaufnahme beim High Court oder direkt beim Registrar beantragen. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Streichung betriebsfähig waren und weniger als sechs Jahre seit der Maßnahme vergangen sind.
Dies folgt auf eine kürzliche Ankündigung des stellvertretenden Registrars Hiram Gachugi vor zwei Wochen, die die Auflösung von 126 Unternehmen in Sektoren wie Logistik, Immobilien, Fertigung und Einzelhandel bestätigte. Die aktuelle Bekanntmachung enthält auch eine separate Liste von 308 Unternehmen, die ohne Eingreifen vom Markt bedroht sind.
Solche Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung eines genauen Registers, bedrohen jedoch die Arbeitsplätze von Tausenden Beschäftigten in diesen Firmen.