Indiens Marktaufsichtsbehörde Sebi hat umfassende Änderungen an den Richtlinien zu Interessenkonflikten für ihre Führungskräfte genehmigt und die Vorschriften für ausländische Portfolioinvestoren (FPI) gelockert. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Handelsbeschränkungen zu vereinheitlichen und die Geschäftstätigkeit zu erleichtern.
Das Securities and Exchange Board of India (Sebi) genehmigte während seiner Vorstandssitzung am Montag eine umfassende Überarbeitung seiner Richtlinien zu Interessenkonflikten. Die Änderungen folgen auf Empfehlungen eines hochrangigen Ausschusses (HLC), der im März 2025 gebildet wurde, um den Rahmen für den Vorsitzenden und die Vollzeitmitglieder (WTMs) zu überprüfen. Dies geschah vor dem Hintergrund früherer Untersuchungen durch das US-Unternehmen Hindenburg Research, das die ehemalige Sebi-Vorsitzende Madhabi Puri Buch beschuldigt hatte, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Unternehmen der Adani Group zu haben. Sebi-Mitarbeitern, WTMs und dem Vorsitzenden ist der Handel mit Aktien und aktienbezogenen Instrumenten nun untersagt, beschränkt auf Anteile an Investmentfonds. Neue Investitionen in gepoolte Anlagevehikel sind nur zulässig, wenn sie von regulierten Intermediären verwaltet werden, erklärte Sebi-Chef Tuhin Kanta Pandey. Neue Amtsinhaber müssen solche Investitionen, auch in nicht börsennotierte Unternehmen, liquidieren oder einfrieren. Die Beschränkungen erstrecken sich auch auf Familienmitglieder, ausgenommen bei Beschränkungen für nicht börsennotierte Wertpapiere. Führungskräfte fallen bei Investitionen nun unter die Definition von Insidern. Beamte, einschließlich des Vorsitzenden, der WTMs, der Exekutivdirektoren und der Generalmanager, müssen ihre unbeweglichen Vermögenswerte öffentlich offenlegen, ähnlich wie Beamte der Zentralregierung. Ein digitales System wird Offenlegungen zu Interessenkonflikten und Befangenheitserklärungen nachverfolgen. Zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit können FPIs nun reine Kassageschäfte (Käufe oder Verkäufe, nicht beides) netto abrechnen, was die Finanzierungskosten insbesondere bei Indexanpassungen senkt. Der Vorstand änderte zudem die Kriterien für die Zuverlässigkeit von Marktintermediären. In Mumbai betonte Pandey nach dem Rücktritt des nicht geschäftsführenden Vorsitzenden der HDFC Bank, Atanu Chakraborty, unter Berufung auf ethische Bedenken die Pflichten unabhängiger Direktoren. Unabhängige Direktoren sollten verantwortungsbewusst handeln, sagte er. Niemand sollte ohne ordnungsgemäße Beweise und Aufzeichnungen Unterstellungen vorbringen, fügte er hinzu und wies darauf hin, dass Systeme existieren, um Bedenken formell zu erfassen.