Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat angekündigt, dass die meisten Antragsteller auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in ihre Heimatländer zurückkehren müssen, um den Antrag zu stellen. Damit wird eine jahrzehntelange Praxis beendet, bei der der Status innerhalb der Vereinigten Staaten angepasst werden konnte.
Am 22. Mai veröffentlichten das Heimatschutzministerium und die USCIS ein Grundsatzpapier, in dem Beamte angewiesen werden, den Statuswechsel als einen außergewöhnlichen Akt der behördlichen Gnade zu behandeln. Antragsteller müssen nun neben einer sauberen Akte und der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung auch außergewöhnliche persönliche Gründe nachweisen.
Die Änderung betrifft insbesondere indische Staatsangehörige, die mit langen Rückständen in den Kategorien EB-2 und EB-3 konfrontiert sind. Das Außenministerium gab zudem bekannt, dass die EB-2-Visa für Inder für das am 30. September 2026 endende Geschäftsjahr bereits ausgeschöpft sind.
Die auf Einwanderungsrecht spezialisierten Anwälte Rajiv Khanna und Asel Williams warnten, dass die Umstellung zu Terminstaus und Arbeitsplatzverlusten führen könnte. Die demokratischen Abgeordneten Grace Meng und Greg Stanton kritisierten den Schritt als leichtsinnig.
Die USCIS erklärte, die Richtlinie kehre zur ursprünglichen Absicht des Gesetzes zurück und setze Ressourcen für andere Prioritäten frei. Es bleibt unklar, wann die Richtlinie vollständig in Kraft tritt.