Sexuelle Gewalt
Frankreich integriert Nicht-Einwilligung in Vergewaltigungsdefinition
Das französische Parlament verabschiedete am 29. Oktober 2025 eine wichtige Änderung des Strafgesetzbuches, die die Nicht-Einwilligung in die Definitionen von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen integriert. Dieser transpartisan Erfolg definiert Einwilligung als frei, informiert, spezifisch, vorhergehend und widerrufbar. Er zielt darauf ab, das Strafrecht nach intensiven Debatten und anfänglichen Zögern zu klären.