Die Nationale Verwaltung der Sozialversicherung (Anses) setzt ihren Zahlungsplan für Februar 2026 fort, der aufgrund des Karnevalsferiens umorganisiert wurde. Am Mittwoch, den 25. Februar, erhalten Rentner und Pensionäre mit Einkommen über dem Minimum und DNI-Endziffern 4 und 5 Zahlungen, ebenso Inhaber von Schwangerschaftsleistungen mit DNI-Endziffer 9 sowie Arbeitslosenunterstützung für DNI-Endziffern 2 und 3. Die Änderung beeinflusst weder die Beträge noch die Bedingungen der Leistungen.
Die Anses hat eine Anpassung des Zahlungsplans für Februar 2026 aufgrund des Karnevalsferiens offiziell bestätigt, das den üblichen Einzahlungsschema für Rentner und Pensionäre beeinträchtigt. Diese operative Umorganisation im Zusammenhang mit Bankoperationen im zweiten Monat des Jahres erfordert, dass die Begünstigten die Termine anhand der Endziffer ihres nationalen Personaldokuments (DNI) prüfen. Für diesen Mittwoch, den 25. Februar, werden Leistungen an folgende Gruppen gutgeschrieben: - Renten und Pensionen über dem Mindesteinkommen: Inhaber mit DNI-Endziffer 4 und 5. - Schwangerschaftszuweisung: Inhaber mit DNI-Endziffer 9. - Arbeitslosenunterstützung: Inhaber mit DNI-Endziffer 2 und 3. Der vollständige Februarplan umfasst gestaffelte Zahlungen vom 9. Februar bis 2. März für Renten, nicht-beitragsbasierte Pensionen, Familienzuschläge wie die Universelle Kinderzulage (AUH) sowie Einmalzahlungen für Geburt, Adoption oder Heirat, die sich bis zum 12. März für bestimmte Halbmonate erstrecken. Die Anses betont, dass diese Änderung die Beträge oder aktuellen Bedingungen der Leistungen nicht verändert, sondern nur die Reihenfolge der Gutschriften. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kontinuität der Zahlungen trotz Ferienunterbrechungen aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass Millionen Argentinier ihre Sozialleistungen geordnet erhalten.