Eine Frau mit Autismus, bekannt als 'Amanda', hat ihre Stockholmer Schule wegen Diskriminierung erfolgreich verklagt. Das Bezirksgericht urteilte, dass die Schule nicht ausreichende Anpassungen an ihre Bedürfnisse nachweisen konnte. Dies ist das erste Urteil nach einer neuen Rechtspraxis.
In einem wegweisenden Urteil hat das Bezirksgericht Stockholm festgestellt, dass eine Schule eine Schülerin mit Autismus, bezeichnet als 'Amanda', diskriminiert hat. Die Stockholmer Schule konnte nicht beweisen, dass sie ausreichende Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse von 'Amanda' umgesetzt hatte, was zu einem Diskriminierungsfeststellungs führte.
Der Fall betrifft eine Frau mit Autismus, die während ihrer Schulzeit unzureichende Unterstützung erhielt. Das Gericht stellte fest, dass das Fehlen von Anpassungen Diskriminierung darstellte. Dies ist das erste Urteil unter einer neuen Rechtspraxis auf diesem Gebiet und könnte Präzedenz für ähnliche Fälle schaffen.
„Das sollte niemandem mehr passieren“, sagt 'Amanda' über ihre Erfahrung. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung, dass Schulen sich aktiv an Schüler mit Behinderungen anpassen, um Diskriminierung zu vermeiden. Der Hintergrund liegt in 'Amandas' Schulzeit, in der die Anpassungen ihren Anforderungen nicht entsprachen.
Diese rechtliche Entwicklung markiert einen Schritt zu besserem Schutz für autistische Schüler in schwedischen Schulen, obwohl Details zu den spezifischen Maßnahmen der Schule im Urteil nicht dargelegt werden.