Claude Levy im Berufungsverfahren von Betrugsvorwürfen in der Hotelbranche freigesprochen
Das Berufungsgericht in Paris hat Claude Levy, einen Gewerkschafter der CGT im Hotel- und Restaurantsektor, in einem Betrugsfall freigesprochen. Zunächst zu 18 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt, wurde er am 29. September 2025 freigesprochen. Das Urteil hebt die Anklagepunkte wegen Veruntreuung von Gewerkschaftsgeldern auf.
Claude Levy, 68 Jahre alt, eine prominente Figur der CGT im Hotel- und Restaurantsektor, wurde vom Berufungsgericht Paris freigesprochen. In der ersten Instanz im Jahr 2023 wurde er wegen Betrugs verurteilt und zu 18 Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Die Anklagepunkte betrafen unberechtigte Abrechnungen von fast 120.000 Euro für Schulungsstunden an eine gemeinsame Einrichtung zwischen 2018 und 2020.
In seinem Urteil vom 29. September 2025 stellte das Berufungsgericht fest, dass die angeblichen Handlungen keinen Betrug darstellten. 'Die Justiz hat endlich meine Unschuld anerkannt nach Jahren von Verfahren', sagte Claude Levy nach der Verhandlung. Sein Anwalt, Me Jean Dupont, bezeichnete es als 'einen Sieg für die gesamte Gewerkschaftsbewegung, die oft von solchen Verfolgungen betroffen ist'.
Der Fall ging aus einer Untersuchung des Pariser Staatsanwaltschafts im Jahr 2021 hervor, die auf interne Warnungen der CGT Hotel folgte, wo Levy bis 2022 als Generalsekretär tätig war. Die Gelder stammten aus den persönlichen Bildungskonten der Arbeitnehmer (CPF), die für berufliche Schulungsmaßnahmen vorgesehen waren. Die Berufungsrichter urteilten, dass die Rechnungen regulär und von zuständigen Gremien genehmigt waren, und wiesen jede betrügerische Absicht zurück.
Diese Freisprechung erfolgt inmitten breiterer justizieller Spannungen um französische Gewerkschaften, wobei in den letzten Jahren mehrere ähnliche Fälle vor Gericht kamen. Sie könnte die Position der CGT gegenüber wiederkehrenden Kritiken an der Fondsverwaltung stärken. Levy, der seine Gewerkschaftstätigkeit während des Verfahrens pausierte, plant, seine Beteiligung wieder aufzunehmen.