Contran streicht obligatorische Fahrschulstunden für CNH

Der Nationalrat für Verkehr (Contran) hat am Montag (1. Dezember) Änderungen genehmigt, die obligatorische theoretische und praktische Kurse in Fahrschulen zur Erlangung des nationalen Führerscheins (CNH) abschaffen. Die Maßnahme zielt darauf ab, Kosten zu senken und den Zugang für einkommensschwache Personen zu erleichtern. Fahrschulen reagieren mit Androhung rechtlicher Schritte.

Am Montag, dem 1. Dezember 2025, erließ der Contran eine Resolution, die die Anforderungen zur Erlangung des CNH lockert. Der praktische Kurs kann nun in Fahrschulen oder bei autonomen Instruktoren, die von den staatlichen Verkehrsbehörden (Detrans) akkreditiert sind, absolviert werden, wobei die Stunden von 20 auf 2 reduziert werden. Der theoretische Kurs, zuvor 45 Stunden in Ausbildungszentren (CFCs), kann in autorisierten Institutionen, CFCs oder eigenständig mit kostenlosen Online-Materialien des Verkehrsministeriums durchgeführt werden, wodurch obligatorische Kurse entfallen.

Die Änderung soll Kosten senken, die auf etwa 3.000 R$ pro Antragsteller geschätzt werden, wovon 77 % für Fahrschulen ausgegeben werden, gemäß einer Studie des Verkehrsministeriums. Sie hilft insbesondere einkommensschwachen Arbeitnehmern, die auf Autos und Motorräder für Pendeln und Arbeit angewiesen sind. In Brasilien fahren 53 % der Personen über 18 Jahre Fahrzeuge, aber 12 % besitzen keinen CNH. Bei Motorrädern hatten von 34,2 Millionen Eigentümern im Jahr 2024 53,8 % (17,5 Millionen) keinen Führerschein.

Die Politik bekämpft Ungleichheiten, fördert wirtschaftliche Aktivität und reduziert Illegalität, wobei der Fokus auf Sicherheit durch strenge Prüfungen, integrierte Durchsetzung, städtische Anpassungen und schulische Verkehrserziehung liegt. Brasilien orientiert sich an flexiblen Modellen aus Großbritannien, Japan und Frankreich.

Organisationen wie der Nationale Verband der Fahrschulen (Fenautoescolas) und die Gewerkschaft der Fahrschulen in São Paulo planen, die Resolution im Kongress und am Obersten Bundesgericht (STF) anzufechten und verweisen auf Verfahrensmängel.

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