Gericht weist Dangotes Klage über 100 Milliarden Naira zu Ölimporlizenzen zurück

Ein Bundesgericht in Abuja hat eine Klage über 100 Milliarden Naira, die von Dangote Petroleum Refinery gegen die Nigerian National Petroleum Company Limited und andere wegen umstrittener Ölimporlizenzen eingereicht wurde, abgewiesen. Die Abweisung folgte auf Dangotes Rückzug der Klage, obwohl die Beklagten auf eine vollständige Abweisung drängten. Richter Mohammed Umar entschied zugunsten der Abweisung ohne Kosten.

Am Mittwoch wies Richter Mohammed Umar des Bundesgerichts in Abuja eine Klage über 100 Milliarden Naira zurück, die von Dangote Petroleum Refinery and Petrochemicals FZE eingereicht wurde. Der Fall zielte auf die Nigerian Midstream and Downstream Petroleum Regulatory Authority (NMDPRA) als erste Beklagte und die Nigerian National Petroleum Company Limited (NNPCL) als zweite ab. Weitere Beklagte umfassten AYM Shafa Limited, A.A. Rano Limited, T. Time Petroleum Limited, 2015 Petroleum Limited und Matrix Petroleum Services Limited, die als dritte bis siebte Beklagten aufgeführt wurden.

Die Raffinerie, vertreten durch den Anwalt Ogwu Onoja, SAN, hatte die Annullierung von Importlizenzen angestrebt, die die NMDPRA an die NNPCL und die fünf anderen Unternehmen für den Import raffinierter Petroleumprodukte erteilt hatte. Sie forderte zudem 100 Milliarden Naira Schadensersatz von der NMDPRA, weil diese angeblich weiterhin solche Lizenzen erteilt habe.

Ursprünglich dem Richter Inyang Ekwo zugewiesen, wurde die Klage an Richter Umar übertragen und von Neuem begonnen. Bei der fortgesetzten Verhandlung informierte Dangotes Anwalt C.O. Adegbe das Gericht über eine Kündigungsmitteilung vom 28. Juli und forderte, den Fall nach Einigung mit den Beklagten zu streichen.

I.B. Ahmad, der die NMDPRA vertrat, widersprach dem Rückzug nicht, forderte aber eine vollständige Abweisung. Chris Ekemezie, für die dritten, vierten und siebten Beklagten, unterstützte die Abweisung und berief sich auf Präzedenzfälle des Obersten Gerichts und des Berufungsgerichts. Er argumentierte, dass da die Klage durch eine ursprüngliche Anrufung begonnen wurde, die Punkte beigetreten waren und Schriftsätze ausgetauscht wurden, eine Abweisung angemessen sei, um zu verhindern, dass der Kläger eine überarbeitete Klage erneut einreicht. Mofesomo Tayo-Oyetibo, SAN, für die fünften und sechsten Beklagten, schloss sich dieser Position an.

Adegbe widersprach dem Abweisungsantrag und verwies auf frühere Diskussionen über das Streichen. Richter Umar entschied: „Der Stand des Verfahrens ist, dass die Parteien die Punkte beigetreten sind und den Parteien nur noch die Annahme ihrer Verfahren bleibt. An diesem Punkt bat der Kläger um Rückzug. Tatsächlich ist die Sache für Abweisung und Kosten fällig. Da jedoch keine Kosten gefordert wurden, wird die Sache hiermit ohne Kosten abgewiesen.“

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