Äthiopien erlässt neue Richtlinie für ausländische Beschäftigungsagenturen

Das Ministerium für Arbeit und Fähigkeiten hat eine Richtlinie eingeführt, um ausländische Beschäftigungsagenturen strenger zu regulieren. Sie legt Standards für Agenturbetriebe, Kapitalanforderungen und Berichterstattung fest. Die Regeln zielen darauf ab, eine bessere Aufsicht über ins Ausland geschickte Arbeiter zu gewährleisten.

Am 18. Oktober 2025 erließ das Ministerium für Arbeit und Fähigkeiten eine neue Richtlinie im Rahmen des ausländischen Beschäftigungsrahmens Äthiopiens. Diese Verordnung legt spezifische Standards für die Größe, das Kapital und die Betriebe von Agenturen fest, die Übersee-Jobplatzierungen erleichtern.

Agenturen werden nach Stufen kategorisiert, die ihre Kapazität zur Betreuung von Arbeitern bestimmen. Neu gegründete Agenturen können je nach Stufe zwischen 10 und über 100 Arbeitern pro Tag handhaben. Die Anforderungen an den Büroflächenbedarf skalieren entsprechend, von 100 Quadratmetern für niedrigere Stufen bis zu 700 Quadratmetern für die höchste.

Die finanziellen Verpflichtungen sind streng. Agenturen der Stufe eins müssen ein eingezahltes Kapital von 20 Millionen äthiopischen Birr halten und eine Kaution in Höhe von 250.000 US-Dollar oder dem Birr-Äquivalent hinterlegen. Agenturen niedrigerer Stufen benötigen mindestens fünf Millionen Birr Kapital und eine Kaution von 50.000 Dollar.

Die Berichterstattung ist über das äthiopische Arbeitsmarktinformationssystem (E-LMIS) verpflichtend. Agenturen müssen vierteljährliche Berichte innerhalb von 15 Tagen nach Beginn jedes Quartals einreichen, die die Anzahl der ins Ausland entsandten Arbeiter detaillieren.

Betriebsbeschränkungen umfassen die Anzahl der Beschäftigungsverbindungen, die Agenturen eingehen können. Agenturen der Stufe eins dürfen bis zu 20 Verbindungen in einem einzelnen Zielland eingehen, ohne Limit für Herkunftsländer. Agenturen niedrigerer Stufen sind auf vier Verbindungen beschränkt und auf die Beschaffung aus nicht mehr als zwei Herkunftsländern.

Das Personal muss der Größe der Agentur entsprechen, von mindestens 10 Mitarbeitern für kleinere Betriebe bis zu über 60 für die größten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Sektor zu professionalisieren und äthiopische Arbeiter zu schützen, die ausländische Beschäftigung suchen.

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