Das Finanzministerium hat die Exportabgabe für Benzin von null auf 3 ₹ pro Liter angehoben. Gleichzeitig wurden die Exportzölle für Diesel auf 16,5 ₹ pro Liter und für Flugturbinenkraftstoff auf 16 ₹ pro Liter gesenkt. Die Änderungen erfolgten durch eine am Freitagabend veröffentlichte Bekanntmachung im Amtsblatt, wobei die inländischen Verbrauchssteuersätze unverändert blieben.
Der Schritt soll den Kraftstoffexporten vor dem Hintergrund laufender Prüfungen durch das Ministerium neue Impulse verleihen. Das Ministerium führt diese Überprüfungen alle zwei Wochen durch, um infolge der Eskalation des Konflikts in Westasien die angemessenen Abgaben festzulegen.
Die letzte Anpassung fand am 1. Mai statt. Damals wurde der Exportzoll für Diesel von 55 ₹ pro Liter auf 23 ₹ pro Liter gesenkt, während der Zoll für Flugturbinenkraftstoff von 42 ₹ pro Liter auf 33 ₹ pro Liter reduziert wurde.
Die Exportabgaben für Benzin, Diesel und Flugturbinenkraftstoff wurden erstmals am 27. März 2026 eingeführt. Die Regierung erklärte, dass die Maßnahmen dazu dienen sollten, die inländische Verfügbarkeit von Erdölprodukten sicherzustellen, indem Exporte während der Krise in Westasien unattraktiver gemacht wurden.
Die besondere zusätzliche Verbrauchssteuer auf Benzinexporte bleibt bei null. Die bestehenden Verbrauchssteuersätze für Benzin und Diesel für den Inlandsverbrauch bleiben unverändert.