Nigerianische Behörden haben die Freilassung von 130 Schülern erreicht, die letzten Monat aus einer katholischen Schule im Bundesstaat Niger entführt wurden. Dies folgt auf die frühere Freilassung von 100 Schülern, wobei Beamte mitteilen, dass keine Geiseln mehr übrig sind. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Sicherheitsherausforderungen in der Region.
Ende November 2025 entführten Bewaffnete Schüler und Personal aus der koedukationalen Internatsschule St. Mary’s im ländlichen Weiler Papiri, Rafi Local Government Area im Bundesstaat Niger. Die Christian Association of Nigeria (CAN) meldete, dass 315 Schüler und Mitarbeiter entführt wurden, wobei die genauen Zahlen umstritten sind. Etwa 50 entkamen unmittelbar nach dem Angriff.
Am 7. Dezember sicherte die Regierung die Freilassung von etwa 100 Geiseln. Eine Erklärung von Präsident Bola Tinubu damals wies darauf hin, dass 115 Personen noch in Gefangenschaft waren. Der Präsidialsprecher Sunday Dare verkündete am 21. Dezember, dass weitere 130 Schüler freigelassen wurden, und postete auf X: „Another 130 abducted Niger state pupils released, none left in captivity.“
Eine UN-Quelle bestätigte, dass die verbleibenden Mädchen und Sekundarschüler am Dienstag nach Minna, der Hauptstadt des Bundesstaats Niger, gebracht werden. Der Schulangriff ereignete sich inmitten einer Welle von Massenentführungen in Nigeria, die an die Entführung von fast 300 Mädchen durch Boko Haram in Chibok im Jahr 2014 erinnert. Neuere Vorfälle im November umfassten die Entführung von zwei Dutzend muslimischen Schulmädchen, 38 Kirchenbesuchern und einer Braut mit ihren Brautjungfern.
Nigeria steht vor verflochtenen Sicherheitsbedrohungen, einschließlich dschihadistischer Gruppen im Nordosten und bewaffneter Banditenbanden im Nordwesten. Entführungen zur Lösegelderpressung haben sich zu einer strukturierten Industrie entwickelt, die zwischen Juli 2024 und Juni 2025 1,66 Millionen Dollar einbrachte, laut SBM Intelligence. Details zu den Tätern oder der Freilassungsmethode – möglicherweise unter Einbeziehung einer Lösegeldzahlung, obwohl gesetzlich verboten – wurden nicht offengelegt.