Nein, Weihnachtsgeschenke müssen 2026 nicht bei den Finanzbehörden deklariert werden

Eine Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums hat Panik in den sozialen Medien ausgelöst, indem sie ab 2026 verpflichtende Online-Deklarationen von Schenkungen ankündigt. Viele Nutzer fürchten, Weihnachtsgeschenke und Taschengeld melden zu müssen. Tatsächlich führt diese Maßnahme keine neuen Steuerpflichten ein.

Am 1. Dezember 2025 gab das Wirtschaftsministerium eine Pressemitteilung heraus, in der es hieß, dass ab dem 1. Januar 2026 Deklarationen von Handschenkungen und Geldsummen online erfolgen müssen. Dies löste starke Reaktionen in den sozialen Medien aus. Ein Nutzer fragte: „Träume ich oder müssen wir Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke bei den Finanzbehörden deklarieren?“ Ein anderer scherzte: „Und Geschenke an die Geliebte, müssen die deklariert werden?“ Der Abgeordnete Éric Ciotti kritisierte auf X: „Der macronistische fiskalische Big Brother wird den Franzosen keinen Quadratzentimeter Privatleben lassen: Taschengeld, Geschenke… Ab dem 1. Januar muss alles bei den Finanzbehörden deklariert werden! Wir gehen auf dem Kopf!“.

Die Direction générale des finances publiques (DGFiP) klärt, dass dies das geltende Recht nicht verändert. „Es handelt sich nicht um eine Gesetzesänderung. Es gibt keine neue Besteuerung von Vermögen. Nur die Deklarationsmethode ändert sich“, erläutert sie. Derzeit können Deklarationen online oder auf Papier erfolgen, aber im Oktober 2025 waren bereits über 69 Prozent digital. Wer keinen Internetzugang hat oder ihn nicht nutzen kann, ist befreit und kann ein Finanzamt für eine Papier-version aufsuchen.

„Gebrauchsgeschenke“, wie Weihnachtsgeschenke oder Taschengeld, unterliegen keiner Deklaration, wenn sie für einen besonderen Anlass gegeben werden, einen angemessenen Wert im Verhältnis zum Vermögen und Einkommen des Schenkers haben und von der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem abhängen. 2024 wurden 167.000 Schenkungen auf Papier und 271.000 online deklariert. Nur 1,7 Prozent wurden besteuert, dank Freibeträge, die alle 15 Jahre erneuert werden können, wie 100.000 Euro zwischen Eltern und Kindern. Diese Anforderung dient der Absicherung von Nachlässen und der Vermeidung von Streitigkeiten unter Erben.

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