Der Oberste Gerichtshof von Puerto Rico hat entschieden, dass Carliz De La Cruz Hernández Teile ihrer Klage gegen Bad Bunny wegen der Verwendung ihrer Stimme im 2022 erschienenen Song „Dos Mil 16“ fortsetzen kann. Das am 8. Juli ergangene Urteil lässt sowohl Ansprüche auf das Recht am eigenen Bild als auch urheberrechtliche Forderungen wieder zu. Ansprüche in Bezug auf einen früheren Song aus dem Jahr 2015 wurden aufgrund der Verjährungsfrist abgewiesen.
Das Gericht bestätigte unterinstanzliche Entscheidungen, wonach das Stimm-Sample als kommerzielle Werbung eingestuft werden könnte, da es in sozialen Medien Diskussionen über die frühere Beziehung des Paares auslöste und zur Vermarktung des Albums Un Verano Sin Ti beitrug.De La Cruz Hernández hatte den Ausruf „Bad Bunny baby“ 2015 während ihrer Beziehung mit dem Sänger aufgenommen. Sie reichte 2023 Klage ein und machte geltend, dass sie weder ihre Zustimmung gegeben habe noch für die Verwendung ihrer Stimme in den beiden Songs entschädigt worden sei.Richterin Mildred G. Pabón Charneco begründete die Entscheidung der Mehrheit damit, dass die Fakten ausreichten, um eine kommerzielle Ausbeutung ihrer Stimme zu belegen. Ein abweichender Richter plädierte dafür, beide Klagepunkte abzuweisen.Der Fall wird nun ausschließlich im Hinblick auf den Song aus dem Jahr 2022 weiterverfolgt. Vertreter beider Seiten haben sich bislang nicht zu dem Urteil geäußert.