Ein Bundesrichter hat es abgelehnt, in einem bedeutenden Urheberrechtsstreit um den charakteristischen Reggaeton-Rhythmus ein Urteil zu fällen, und den Fall an ein Geschworenengericht verwiesen.
Richter André Birotte Jr. fällte die Entscheidung am 2. Juli in einem Prozess, der von Cleveland „Clevie“ Browne und den Erben von Wycliffe „Steely“ Johnson eingereicht wurde. Die Klage wirft den Beklagten vor, dass fast 2.000 Titel von mehr als 150 Künstlern das Lied „Fish Market“ aus dem Jahr 1989 kopiert hätten.
Die Kläger hatten ein summarisches Urteil angestrebt, das feststellen sollte, dass der in Reggaeton verwendete Dembow-Rhythmus seinen Ursprung in „Fish Market“ habe. Birotte stellte fest, dass die Gutachten beider Seiten glaubwürdige, aber widersprüchliche Ansichten darlegten, weshalb die Angelegenheit für eine richterliche Entscheidung nicht geeignet sei.
Der Prozess geht nun in eine zweite Phase über, in der geklärt werden soll, ob die Beklagten Zugang zu dem Lied hatten und es kopiert haben. Zu den genannten Künstlern gehören Bad Bunny, Karol G, Pitbull, Drake, Daddy Yankee, Luis Fonsi und Justin Bieber.
Stephen Doniger, ein Anwalt von Steely & Clevie, erklärte, das Team sei erfreut darüber, dass das Gericht die Argumente der Beklagten weitgehend zurückgewiesen habe, sei jedoch enttäuscht, dass kein summarisches Urteil ergangen sei. Das Anwaltsteam der Beklagten gab zunächst keinen Kommentar ab.