Die Komponisten des „Let’s Go Blue“-Kampfliedes der University of Michigan haben in einem Urheberrechtsstreit um die Verwendung des Songs in der Videospielreihe College Football Gegenklage gegen die Verleger eingereicht. Albert Ahronheim und Joe Carl geben an, die Rechte an dem Lied bereits vor Jahren zurückerhalten zu haben.
Albert Ahronheim und Joe Carl, die das Lied in den 1970er-Jahren als Studenten schrieben, reichten die Gegenklage am 11. Juni ein. Sie behaupten, ihre Kündigungsrechte im Jahr 2013 ausgeübt zu haben und nun die Veröffentlichungsrechte zu kontrollieren. Die Komponisten werfen Theodore Presser und Carl Fischer vor, das Lied im Jahr 2024 ohne Befugnis für etwa 1.000 US-Dollar an Electronic Arts lizenziert zu haben.
Die Verleger hatten die Komponisten bereits Anfang des Jahres verklagt. Sie argumentieren, dass die Kündigungsmitteilung aus dem Jahr 2013 ungültig sei, da sie nicht beim U.S. Copyright Office eingereicht wurde. Beide Parteien streben nun eine gerichtliche Feststellung der Eigentumsverhältnisse sowie Schadensersatz an.
Der Fall dreht sich um Urheberrechtskündigungsrechte – eine Bestimmung, die es Urhebern erlaubt, Werke Jahrzehnte nach der Rechteübertragung zurückzufordern. Ähnliche Streitigkeiten mit anderen Künstlern sind derzeit an Bundesgerichten anhängig.